AGB
- Bei technischen Defekten ist der Mieter verpflichtet den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Dieser unternimmt dann die nötigen Schritte.
- Der Mietpreis ist spätestens bei Aufbau zu entrichten und ist im Allgemeinen der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Eine ordentliche Rechnung wird auf Wunsch erstellt.
- Eine Stornierung der Mietvereinbarung ist bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Bei einer späteren Stornierung, einem Nichterscheinen oder einer vorzeitigen Beendigung der Mietzeit wird der volle Mietpreis fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung (z. B. per E-Mail) beim Vermieter.
- Eine Kaution in Höhe von 50 Euro ist zusätzlich zu dem Mietpreis zu entrichten und wird bei sauberer Rückgabe des Toilettenwagens erstattet
- Im Lieferumfang sind alle Anschlussteile für Strom, Wasser und Abwasser enthalten. Die Entfernung zu den jeweiligen Anschlüssen soll im Vorwege mit dem Vermieter abgesprochen werden.
- Der Vermieter ist nicht für Verstopfungen durch Fremdkörper (auch Pflegefeuchttücher) der WC-Anlage verantwortlich und kann auch nicht hierfür haftbar gemacht werden.
- Durch Vandalismus entstandene Schäden haftet der Mieter der Anlage.
- Normaler Verschleiß geht zu Lasten des Vermieters.
- Verbrauchsmaterialien wie Hand- und Klopapier sowie Seife sind nicht im Mietpreis enthalten.
- Der Vermieter entsorgt kein Abwasser, es sei denn, der Auftrag für die Entsorgung wird einzeln behandelt.
- Fehlende Anbaugeräte oder Anschlussutensilien bei Abbau werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Für Wasser- oder Abwasserschäden an fremdem Eigentum haftet der Mieter bzw. Veranstalter.
- Für Flurschäden z.B. auf Rasenflächen durch Fahrzeuge des Vermieters haftet der Vermieter nicht.
- Es muss gewährleistet sein, dass der Stellplatz des Toilettenwagens mit großem Fahrzeug oder durch schieben zugänglich ist.
- Bei Abholung des Toilettenwagens durch den Mieter ist der Mieter bzw. Fahrer des Fahrzeugs in der Verantwortung.
- Gemietete Gegenstände sind wie Eigentum zu behandeln und ggf. zu versichern.
